Richtlinie 2014/40/EU · TabakerzG

TPD2 — Tabakproduktrichtlinie 2014/40/EU

Die TPD2 (Tobacco Products Directive 2) ist die europäische Richtlinie zur Regulierung von Tabakerzeugnissen und verwandten Produkten wie E-Zigaretten. In Deutschland wurde sie durch das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und die Tabakerzeugnisverordnung umgesetzt. Sie legt unter anderem Grenzwerte, Warnhinweise und Meldepflichten fest und ist die wichtigste rechtliche Grundlage für E-Zigaretten im EU-Raum.

Was ist die TPD2?

Die EU-Richtlinie 2014/40/EU — kurz TPD2 — wurde 2014 verabschiedet und trat in den Mitgliedstaaten ab Mai 2016 in Kraft. Ihr Ziel: einheitliche Vorgaben für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten im EU-Binnenmarkt, verstärkter Gesundheits- und Jugendschutz sowie transparente Produktinformationen.

In Deutschland ist die Umsetzung im Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und in der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) geregelt. Für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter („Liquids") gelten eigene Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Sicherheit, Kennzeichnung und Meldepflicht.

Zentrale TPD2-Vorgaben

Für E-Zigaretten und Liquids gelten unter anderem folgende Kernregelungen:

Nikotin-Obergrenze

Max. 20 mg/ml

Maximal zulässige Nikotinkonzentration in Liquids und E-Zigaretten.

Liquid-Behälter

Max. 10 ml

Fassungsvermögen nachfüllbarer Behälter mit nikotinhaltigem Liquid.

Tank-Volumen

Max. 2 ml

Fassungsvermögen des Verdampfer-Tanks bei nikotinhaltigen Geräten.

Warnhinweis

Pflicht auf 30 % der Fläche

Gesundheitswarnhinweis auf Vorder- und Rückseite der Produktverpackung.

Kinderschutz

Kindergesichert & bruchfest

Produkt- und Verpackungsdesign muss Manipulationssicherheit gewährleisten.

Notifikation

BfArM-Meldung (6 Monate)

Jedes Produkt muss vor Marktzugang beim BfArM angemeldet werden.

Bedienungsanleitung

Pflichtangabe

Herstellerangaben, Inhaltsstoffe, Sicherheitshinweise, Entsorgung.

Werbeverbot

Umfassend

Keine Werbung in Presse, Radio, TV, Online-Diensten der Informationsgesellschaft.

Inhaltsstoffe-Liste

Pflicht

Vollständige Offenlegung sämtlicher Inhaltsstoffe gegenüber den Behörden.

Hinweis zu Einweg-E-Zigaretten (Disposables)

Einweg-Vapes mit sehr hoher Puff-Zahl werden regulatorisch zunehmend diskutiert. Maßgeblich für den deutschen Markt sind immer die aktuellen Regelungen des TabakerzG, der TabakerzV sowie Vorgaben der zuständigen Behörden wie BfArM und Zoll. Die rechtliche Lage entwickelt sich weiter, unter anderem im Kontext der sogenannten Einweg-Elektrogeräte-Verordnung und möglicher TPD3-Reformen auf EU-Ebene.

Wir beziehen ausschließlich Ware von Distributoren und Herstellern, die die aktuell geltenden deutschen und EU-Vorgaben einhalten. Jede Charge wird bei Wareneingang auf Warnhinweise, Bedienungsanleitung, Kindersicherung und Nikotingehalt geprüft.

Was bedeutet das für dich?

Wenn du bei evapekaufen.de einkaufst, erhältst du ausschließlich TPD2-konforme Ware:

Nikotingehalt max. 20 mg/ml — gesetzlich zulässig und klar deklariert.

Deutsche Warnhinweise — auf Vorder- und Rückseite der Verpackung, gut sichtbar.

Vollständige Beipackzettel — Inhaltsstoffe, Sicherheitshinweise, korrekte Entsorgung.

Wareneingangsprüfung — jedes Produkt wird bei uns stichprobenartig auf Echtheit und TPD2-Konformität kontrolliert.

Originalware von autorisierten Distributoren — keine Graumarkt- oder Parallelimporte ohne TPD-Notifikation.

Woran erkennst du TPD2-Konformität?

Seriöse TPD2-konforme E-Zigaretten und Liquids erkennst du an folgenden Merkmalen:

  • Gut lesbarer Warnhinweis in deutscher Sprache auf der Verpackung: „Dieses Produkt enthält Nikotin. Nikotin ist ein Suchtstoff."
  • Angabe des Nikotingehalts in mg/ml, zusammen mit Gesamtvolumen und Zutatenverzeichnis.
  • Herstellerangabe und Kontaktadresse deutlich sichtbar.
  • Bedienungsanleitung / Beipackzettel mit Sicherheitshinweisen und Entsorgungshinweis.
  • Kindergesicherte Verpackung bei nachfüllbaren Liquids.
  • TPD-Notifikationsnummer oder Herstellerreferenz, die auf die behördliche Meldung verweist.

Weiterführende Informationen findest du auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und in unseren FAQ.

Unser Qualitätsversprechen

Wir handeln ausschließlich mit E-Zigaretten und Liquids, die den Vorgaben des deutschen Tabakerzeugnisgesetzes und der EU-TPD2 entsprechen. Bei Fragen zur Konformität eines Produkts oder zur Herkunft einer Charge melde dich jederzeit unter kontakt@evapekaufen.de — wir antworten transparent und zeitnah.