Was ist die TPD2?
Die EU-Richtlinie 2014/40/EU — kurz TPD2 — wurde 2014 verabschiedet und trat in den Mitgliedstaaten ab Mai 2016 in Kraft. Ihr Ziel: einheitliche Vorgaben für Tabakerzeugnisse und E-Zigaretten im EU-Binnenmarkt, verstärkter Gesundheits- und Jugendschutz sowie transparente Produktinformationen.
In Deutschland ist die Umsetzung im Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und in der Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) geregelt. Für E-Zigaretten und Nachfüllbehälter („Liquids") gelten eigene Vorschriften zu Inhaltsstoffen, Sicherheit, Kennzeichnung und Meldepflicht.
